Allgemeines: Fingerarthrosen stellen die Hauptgruppe der Gelenkserkrankungen der Hände dar. Man unterscheidet zwischen rein degenerativen Arthrosen, welche vorwiegend die Mittel- und Endgelenke befallen (sogenannte Bouchard- und Heberdenarthrosen) und solche, welche auf Grund systemischer Erkrankungen wie z.B. der chronischen Polyarthritis (Rheuma) auftreten und in erster Linie die Grundgelenke zerstören. Beide Gruppen führen zu einem Knorpelverlust, der mit Gelenksschwellungen, Flüssigkeitseinlagerungen, Bewegungseinschränkungen und Schmerzen verbunden ist. Genaue Ursachen lassen sich nur bei den systemischen Erkrankungen erkennen, eine genetische Veranlagung wird bei den degenerativen Arthrosen vermutet. Vorwiegend ältere Frauen sind von diesen Erkrankungen betroffen.
Diagnostik: Bei der klinischen Untersuchung, welche Gelenksdeformitäten erkennen lässt, sind belastungsabhängige Schmerzen das Hauptsymptom. Die Veränderungen im Röntgenbild zeigen das Ausmaß der Gelenkszerstörung und liefern wichtige Hinweise für den therapeutischen Ansatz. Laboruntersuchungen sind nur bei systemischen Erkrankungen sinnvoll und ergänzen bei Einzelarthrosen der Finger die Diagnostik, um Infekte auszuschließen
Therapie: Generell sollten Arthrosen nur bei erheblicher Symptomatik operiert werden. Die degenerativen Arthrosen werden meist konservativ mit antiphlogistischer Medikation und Salbenauflagen behandelt. Bei völliger Gelenkszerstörung und therapieresistenten Schmerzen kommt in den meisten Fällen nur die Versteifung des Gelenkes in Frage. Der Gelenksersatz hat sich für die Grundgelenke bewährt, für die Mittelgelenke ist er in Ausnahmen sinnvoll und für die Endgelenke nicht geeignet. Bei den Arthrosen des rheumatischen Formenkreises kommen gelenksreinigende Maßnahmen sowie der Gelenksersatz in Betracht, da diese Pt. oft die Hand nicht mehr so kraftvoll im täglichen Leben einsetzen werden. Als Ersatz werden Silasticprothesen oder Polyurethran beschichteten Metallprothesen verwendet. Die Haltbarkeit richtet sich nach der Belastung und der bestehenden Knochensubstanz.
Nachbehandlung: Während sich bei Versteifungsoperationen eine mehrwöchige Ruhigstellungsphase anschließt, werden Patienten mit Gelenksersatz bereits kurz nach der Operation einer intensiven funktionellen Therapie zugeführt. Eine intensive Beratung zur Belastbarkeit ist notwendig. Eine Schmerzfreiheit des betroffenen Gelenkes sollte nach 8-10 Wochen erzielt werden.